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LBP BAB A66, Park- + WC-Anlage Kinzigaue

Landschaftspflegerischer Begleitplan mit artenschutzrechtlichem Fachbeitrag und FFH-Verträglichkeitsstudie zum Neubau der Park- und WC-Anlage Kinzigaue an der BAB A66 bei Gelnhausen
Bearbeitungszeitraum: 2009-2011
Auftraggeber: Amt für Strassen- und Verkehrswesen Gelnhausen
Dunkler Wiesenknopf-AmeisenbläulingLandschaftspflegerischer BegleitplanBestands- und Konfliktplan
An der BAB A 66 zwischen der Anschlussstelle Gelnhausen West und Gelnhausen Ost ist jeweils eine unbewirtschaftete Rastanlage mit WC (P+WC-Anlage) für die Fahrtrichtung Frankfurt am Main nördlich der BAB A 66 sowie für die Fahrtrichtung Fulda südlich der BAB A 66 östlich Gelnhausen vorgesehen.
Der Neubau der P+WC-Anlage "Kinzigaue" befindet sich im Überschwemmungsbereich und teilweise im Abflußbereich der Kinzig. Für diesen Eingriff ist wasserrechtlich ein Retentionsraumausgleich erforderlich.
In dem Bereich einer vorgesehenen Ausgleichsfläche für den Retentionsraum wurde unter anderem der streng geschützte Dunkle Wiesenknopf-Ameisenbläuling kartiert. Ein Eintreten der Schädigungs- oder Störungsverbotstatbestände gemäß § 44 BNatSchG kann hier aber durch die Umsetzung verschiedener Vermeidungs- sowie vorgezogener Ausgleichsmaßnahmen verhindert werden.
In der räumlichen Nähe des Planungsbereiches (einschl. Retentionsraumausgleichsflächen) befinden sich zwei NATURA 2000 - Gebiete. Für beide Gebiete wurde eine vorhabensbezogene FFH-Verträglichkeitsprüfung durchgeführt.
Es wurde ein umfangreiches landschaftspflegerisches Maßnahmenkonzept aus den folgenden Bestandteilen entwickelt:
  • Die Gestaltungsmaßnahmen dienen im Wesentlichen der Eingrünung der geplanten P+WC-Anlagen mit Baum- und Gehölzpflanzungen sowie Wiesenflächen zu Zwecken des Sicht,-, Klima- und Immissionsschutzes und zur Gestaltung des Landschaftsbildes.
  • Bei den plangebietsinternen Ausgleichsmaßnahmen handelt es sich um die Gestaltung der Retentionsraumausgleichsflächen (RRAF), die Integration der P+WC-Anlagen in die umgebende Landschaft und um den Ausgleich für den Verlust von extensiven Frischwiesen.
  • Die Schutz- und Vermeidungsmaßnahmen führen zur Schonung wertvoller unmittelbar angrenzender Gehölzbiotope durch die Begrenzung der Baustellenflächen und die Minimierung des baubedingten Flächenverbrauches.
  • Trotz des umfangreichen Maßnahmenkonzeptes können nicht alle Eingriffe in den Naturhaushalt vor Ort ausgeglichen werden. Am Kinzigufer wird daher in unmittelbarer Nähe zum Eingriffsort ein weiterer Bereich für externe Ausgleichsmaßnahmen konzipiert. Mehrere Maßnahmen bilden einen Maßnahmenkomplex zur Aufwertung des Kinzigufers und des angrenzenden Lebensraumtyps 6510.
  • Die CEF-Maßnahme zur Erfüllung der ökologischen Funktion der betroffenen Fortpflanzungs-/Ruhestätte des Dunklen Wiesenknopf-Ameisenbläulings umfasst die Ermittlung, Aufwertung und Sicherung eines geeigneten Lebensraumes im näheren Umfeld der Eingriffsfläche.

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