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Umweltbaubegleitung

Im Zuge der Umweltbaubegleitung, auch ökologische Baubegleitung, beraten wir Bauherren und führen die Bauüberwachung und Bauleitung zur umweltverträglichen Umsetzung und Sicherstellung der rechtlichen und technischen Anforderungen des Natur-, Boden- und Wasserschutzes sowie des Artenschutzes insbesondere im Hinblick auf Schutz-, Vermeidungs-, Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen durch. Darüber hinaus übernehmen wir die Konzeption, Ausführungsplanung und Objektplanung für Artenschutzmaßnahmen (Ersatzlebensräume, Umsiedlung, Leiteinrichtungen, Querungshilfen etc.), landschaftspflegerische und forstliche Kompensationsmaßnahmen. Wir verfügen über die Expertise zur Erstellung von Baumgutachten hinsichtlich der Erhaltens- und Entwicklungsfähigkeit, der Verkehrssicherheit und des Artenschutzes.

Die Abteilung Umweltbaubegleitung umfasst weiterhin die Projektsteuerung in allen Phasen des Planungsprozesses in Abstimmung mit Auftraggebern, Trägern öffentlicher Belange und lokalen Akteuren.


Hauptkreuzungsbauwerk AK Wiesbaden

Kontrolle und Überwachung der Bauausführung der Schutz-, Vermeidungs-, CEF-, Ausgleichs-, Gestaltungs- und Schadensbegrenzungsmaßnahmen entlang der Trasse unter naturschutzfachlichen Aspekten.


Gateway Gardens

Konversion von Gateway Gardens am Frankfurter Flughafen und Anbindung an das S-Bahn-Netz.


Umweltbaubegleitung im Rahmen der Realisierung des Windparks Hausfirste

Im Zuge des Baus des Windparks Hausfirste im Kaufunger Wald östlich von Kassel wurde von der PGNU neben der vorausgehenden Erstellung der naturschutzfachlichen Genehmigungsunterlagen auch die Umweltbaubegleitung wahrgenommen.


FAIR - Facility für Antiproton and Ion Research

Im Rahmen des Großprojektes FAIR - Facility für Antiproton and Ion Research, in Darmstadt Wixhausen wird durch PGNU die Projektleitung und Durchführung der ökologischen Baubegleitung in Arbeitsgemeinschaft mit WESSLING Beratende Ingenieure wahrgenommen.


Artenschutz Alzenau Industriegebiet Nord

Im Industriegebiet Nord der Stadt Alzenau in Unterfranken sollten brachliegende Flächen entwickelt werden. Hierbei waren artenschutzrechtliche Belange zu berücksichtigen, geeignete Vermeidungsmaßnahmen zu konzipieren und umzusetzen.