Team:
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Das BULAMO dient der Erfassung von Populationszustand, Habitatqualität und Beeinträchtigungen der nach FFH-Richtlinie (Anhänge II & IV) europarechtlich geschützten Arten und damit auch der Erfüllung der Berichtspflicht des Bundesamtes für Naturschutz (BfN) gegenüber der EU über den Erhaltungszustand jener Arten. Die Untersuchungen sind bundesweit einheitlich und erfolgen in Form von Stichprobenmonitorings in artspezifisch festgelegten, statistisch ermittelten Probeflächen in den Bundesländern. Die Bearbeitung erfolgt zum Teil auch landesweit.
Die Kartierungen im Zuge des BUMO/LAMO erfordern Expertise für ein breites Spektrum von Arten bzw. Artengruppen und weisen spezifische Anforderungen an das Datenmanagement auf.